Fragen zur Bedienung
Kann ich mir die im NORMENPORTAL vorhandenen Regelwerke anschauen?
Nein. Der Zugriff auf die Regelwerke, die z.B. durch den Beuth- oder VDE-Verlag vertrieben werden, ist über die jeweiligen Hersteller bzw. Herausgeber der Regelwerke kostenpflichtig geregelt. Wenn Sie z.B. ein Regelwerk beim Beuth-Verlag kaufen, dann wird im Rahmen der Nutzungs- und Lizenzbedingungen geregelt, dass Sie dieses Regelwerk nicht einfach kopieren und weitergeben dürfen.
Das NORMENPORTAL soll Sie bei der Verwaltung und Überwachung der Regelwerke bis in die Projekte hinein unterstützen. Hierzu werden u.a. folgende Daten zu den Regelwerken im NORMENPORTAL abgelegt:
- Kennung
- Version
- Bezeichnung
- Kurzbeschreibung
- Stichworte
- Verknüpfung der Regelwerke mit Gewerken (Kostengruppen gem. DIN 276) und Gebäudetypen (Anwendungsbereiche/ Hochhaus, Kita usw.) zum Zwecke der Suche / Filterung
Haben sie einen Zugang auf Regelwerke im Internet (z.B. im Rahmen eines Online-Abos), dann kann der betreffenden Datensatz im NORMENPORTAL mit dem betreffenden Regelwerk im Internet verlinkt werden, so dass Sie aus dem NORMENPORTAL heraus dieses Regelwerk aufrufen können.
Kann ich eigene Kostengruppen bzw. Anwendungsbereiche festlegen?
Ja. Zusätzlich zu den vorgegebenen Kostengruppen und Anwendungsbereichen können Sie eigene Kostengruppen und Anwendungsbereiche anlegen. Diese stehen dann nur den Nutzern Ihres eigenen Unternehmens zur Verfügung. Anderen Nutzern im NORMENPORTAL werden Ihre Kostengruppen und Anwendungsbereiche nicht angezeigt
Kann ich Kostengruppen und Anwendungsbereiche miteinander koppeln?
Ja! Es kann sinnvoll sein, das man beide Aspekte miteinander verknüpft. So könnten Sie z.B. folgende Anwendungsbereiche oder Kostengruppen anlegen:
- KITA-430 Für Kita-Projekt; Kostengruppe 430
- KITA-440 Für Kita-Projekt; Kostengruppe 440
- KITA-450 Für Kita-Projekt; Kostengruppe 450 usw.
Dies geht aber nur mit den eigenen Kostengruppen und Anwendungsbereichen. Diese Datenstruktur hat dann zur Folge, dass andere NORMENPORTAL-Nutzer diese Kategorisierungen nicht sehen können.
Werden die Zuordnungen zu Kostengruppen bzw. Anwendungsbereichen allen Nutzern angezeigt?
Ja, das ist ein ganz wesentlicher Bestandteil des NORMENPORTALs! Durch die Zuordnungen einzelner Regelwerke zu bestimmten Kostengruppen/Anwendungsbereichen können alle Nutzer des NORMENPORTALs schnell und einfach eine erste Orientierung bei der Zuordnung eigener Regelwerke bekommen. Selbstverständlich bleiben die Zuordnungen anonym. Über die absolute und prozentuale Anzahl hat man eine zusätzliche Orientierung, ob diese Zuordnung zutreffend sein kann.
Mir fehlt ein Regelwerk - wie kann das in das NORMENPORTAL übernommen werden?
Nutzen Sie dazu die Funktion "Fehlendes Regelwerk vorschlagen". Wir werden Ihren Vorschlag prüfen und nach entsprechender Prüfung in den Gesamtbestand übernehmen. Ihre vorgeschlagenen Regelwerke können Sie bereits für sich nutzen, um dieses Regelwerk Projekten zuzuordnen. Sobald wir Ihren Vorschlag in den Gesamtbestand übernommen haben, stehen Ihnen sämtlichen weiteren Details, die wir zu Ihrem vorgeschlagenen Regelwerk recherchiert haben, zur Verfügung.
Ich habe ein umfangreiches Projekt erstellt. Kann ich das kopieren?
Ja. Einmal angelegte Projekte können Sie schnell und einfach kopieren - inklusive der Zuordnungen Ihrer Regelwerke. Somit könnten Musterprojekte angelegt werden, auf deren Grundlage dann schnell ein neues Projekt angelegt werden kann.
Wie bilde ich die Projekte ab – mittels einer Einzeldarstellung oder als Projekttyp?
Sie können beides nutzen. Bei einer Einzel-Darstellung können Sie dem Projekt den Kunden als auch dem Projektleiter direkt zuordnen. Dies hat aber den Effekt, dass Sie u.U. viele Projekte in der Projektübersicht haben. Alternativ können Sie mit Projekttypen wie z.B. „Altenheime“ arbeiten. Die projektbezogene Regelwerk-Ermittlung kann dann über die ausgedruckte oder als PDF abgelegte Projekt-Regelwerkliste einfach hergestellt werden. Hier sollte dann zusätzlich in den Projektdaten hinterlegt werden, welche Projekte gerade aktiv bearbeitet werden, um den betreffenden Projektleiter bei einer Regelwerkänderung zu informieren.
Kann ich die Normenordner der Mitarbeiter oder auch Normen-Sammelbücher ohne großen Aufwand überwachen?
Ja. Mit dem NORMENPORTAL können die Normenordner der Mitarbeiter und die Normen-Sammelbücher als Projekt abgebildet werden. Ist nun eine Norm im Mitarbeiter-Normenordner oder im Normen-Sammelbuch nicht mehr aktuell, dann wird das entsprechende Objekt rot dargestellt. Dem Mitarbeiter kann nun mitgeteilt werden, dass er seine Norm im Ordner auszutauschen hat und im Normen-Sammelbuch wird gezielt im Inhaltsverzeichnis die betreffende Norm als ungültig gekennzeichnet. Diese Normenüberwachung wäre ohne das NORMENPORTAL mit einen nicht zu vertretenden Aufwand verbunden und würde mit großer Wahrscheinlichkeit nicht durchgeführt.
Habe ich durch die Nutzung des NORMENPORTALs Zugriff auf alle Regelwerke in Deutschland?
Im NORMENPORTAL befinden sich hauptsächlich Regelwerke, die für die Gebäudeplanung benötigt werden. Regelwerke, die z.B. Anforderungen an Produkte oder andere Aspekte beschreiben, befinden ich zur Zeit nicht im NORMENPORTAL. Das NORMENPORTAL soll in erster Linie die Prozesse um die Planung, die Errichtung und die Betreibung von Gebäuden unterstützen.
Der Bestand der Regelwerke wird kontinuierlich erweitert. Das NORMENPORTAL konzentriert sich auf die für Deutschland zuständigen Regelwerke. Dies sind natürlich auch Regelwerke die eine europäische (EN) oder internationale (ISO) Gültigkeit haben. Zusätzlich können Sie Regelwerke vorschlagen, die im NORMENPORTAL aufgenommen werden sollen. Das NORMENPORTAL entscheidet dann, ob diese vorgeschlagenen Regelwerke zur Zielstellung des NORMENPORTALs passen.
Die für die Planung benötigten öffentlichen Regelwerke wie die Arbeitsstätten-Richtlinien oder die Versammlungsstätten-Richtlinie werden ebenfalls nicht im NORMENPORTAL abgebildet. Hier gibt es mit dem Portal www.umwelt-online.de eine sehr gute, preiswerte und am Markt eingeführte Lösung, mit der Sie auch den Zugriff auf die betreffenden Regelwerke haben. Es ist angedacht, in den nächsten Versionen des NORMENPORTALs eine Schnittstelle zu diesem Portal zu schaffen.
Haftet NORMENPORTAL für unrichtige oder auch falsche Eintragungen, Hinweise, Zuordnungen sowie verspätete Aktualisierungen, etc.?
Haftung und Gewährleistung sind in den AGB von NORMENPORTAL beschrieben. Grundsätzlich kann festgehalten werden: NORMENPORTAL haftet nicht für die Tätigkeiten des Nutzers im Portal und auch nicht für die Folgen, die sich aus diesen Tätigkeiten ergeben (sog. Folgeschäden). Zwar ist NORMENPORTAL bemüht, alles ordnungsgemäß zu bearbeiten und auch zeitnah zu aktualisieren. NORMENPORTAL kann jedoch keine Garantie und auch keine Haftung für Fehler bei Inhalten, Zuordnungen und auch der Aktualität übernehmen. NORMENPORTAL kann den Nutzer nicht aus seiner eigenen Haftung Dritten gegenüber befreien. Deshalb sind Funktionalitäten, Informationsinhalte und Beschreibungen zu den Funktionen sowie in den Hinweisen zur Bedienung des Portals und in den allgemeinen Hinweisen zu den Regelwerken auch allein als Beschreibung der Nutzungsmöglichkeiten des Portals und nicht als rechtsverbindliche Zusicherung (§ 443 ff. BGB) bestimmter Eigenschaften zu verstehen.